Der Gesetzgeber fordert ab dem ersten Beschäftigten Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sowie eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Grundlage hierfür sind unterschiedliche Gesetze und Verordnungen, die sich ständig ändern, ergänzt oder ersetzt werden, zurückgezogen werden oder Übergangsfristen beinhalten.
An dieser Stelle haben wir für Sie die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für die Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Durchführung so genannter Gefährdungsbeurteilungen. Neben klassischen Gefährdungsarten wie physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sind auch Gefährdungen zu beurteilen, die sich aus der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken sowie unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben.
DGUV Vorschriften oder auch Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche autonome Rechtsverordnungen, die von den einzelnen Berufsgenossenschaften (und den Versicherungsträgern der öffentlichen Hand gemäß §15 SGB VII) erlassen werden.
Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland und befassen sich mit allen Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie z.B. den Grundsätzen der Prävention, der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten.
Zudem werden Hilfestellungen und Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Richtlinien in Form von DGUV- Regeln, - Informationen und -Grundsätzen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung, z.B. im Arbeitsschutzausschuss. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sichergestellt werden.